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Eigentümer

Allgemeine Fragen für Eigentümer

Für wel­che Tei­le der Lie­gen­schaft bin ich verantwortlich? 

Grund­sätz­lich sind Sie als Eigen­tü­mer für Ihre erwor­be­nen Woh­nungs­ei­gen­tums­ob­jek­te (Woh­nung, Geschäft, Stell­platz, Kel­ler­ab­teil, etc.) ver­ant­wort­lich. Da Sie aber auch Mit­ei­gen­tums­an­tei­le an den All­ge­mein­tei­len der Lie­gen­schaft erwor­ben haben, sind Sie außer­dem ver­pflich­tet Schä­den und Auf­fäl­lig­kei­ten an Die­sen unver­züg­lich der Haus­ver­wal­tung zu melden.

Was ist ein Nutzwertgutachten/eine Parifizierung? 

Die Fest­set­zung der Eigen­tums­an­tei­le der jewei­li­gen Mit­ei­gen­tü­mer erfolgt auf Grund­la­ge eines Nutz­wert­gut­ach­tens, wel­ches durch einen Sach­ver­stän­di­gen erstellt wird. Dort wer­den die ein­zel­nen Woh­nungs­ei­gen­tums­ob­jek­te sowie deren Zube­hör auf Grund­la­ge deren Nutz­flä­che, Lage im Objekt, etc. bewer­tet und mit rech­ne­ri­schen Antei­len dar­ge­stellt, wel­che so auch im Grund­buch ersicht­lich sind.

Ich zie­he in eine Eigen­tums­woh­nung — muss ich das der Haus­ver­wal­tung mitteilen? 

Bei Ver­kauf einer Woh­nung oder eines Stell­plat­zes sind der Ver­wal­tung fol­gen­de Daten des neu­en Eigen­tü­mers mitzuteilen:

Datum der Über­ga­be, Name und Anschrift des neu­en Eigen­tü­mers, Kotakt­da­ten wie Mail­adres­se und Telefonnummer.

Abge­le­se­nen Zäh­ler­stän­de des Was­ser- und Wär­me­men­gen­zäh­lers (Hei­zungs­zäh­ler).

Im bes­ten Fall über­mit­teln Sie uns außer­dem den beglau­big­ten Kauf­ver­trag sowie ein Pro­to­koll der Über­ga­be der Wohnung.

Vertragsfragen für Mieter

Wel­che Unter­la­gen sind bei Miet­ver­trags­ab­schluss vorzulegen? 

Wir benö­ti­gen grund­sätz­lich einen gül­ti­gen Licht­bild­aus­weis. Betref­fend der Kos­ten (Vor­schrei­bung, Kau­ti­on, etc.) infor­mie­ren wir Sie vor­ab persönlich.

Muss eine Kau­ti­on hin­ter­legt werden? 

Hier­bei han­delt es sich um eine Sicher­heits­leis­tung des Mie­ters an den Ver­mie­ter zur Siche­rung all­fäl­li­ger Ansprü­che, wel­che als Spar­buch oder Bank­ga­ran­tie hin­ter­legt wer­den muss. Die übli­che Kau­ti­ons­hö­he beträgt 3 Monatsmieten.

Wann bekom­me ich mei­ne Kau­ti­on zurück? 

Nach ord­nungs­ge­mä­ßer Rück­ga­be der Woh­nung und Bezah­lung sämt­li­cher Miet­zin­se inkl. Neben­kos­ten bin­nen weni­ger Tage, sonst nach Wie­der­her­stel­lung des ord­nungs­ge­mä­ßen Zustands der Wohnung.

Wie kann ich den Miet­ver­trag kündigen? 

Die Kün­di­gung des Ver­trags kann aus­schließ­lich schrift­lich und mit per­sön­li­cher Unter­schrift (per Post oder Email) erfolgen.

Wann kann ich den Miet­ver­trag kündigen? 

Eine erst­ma­li­ge Kün­di­gung kann nach Ablauf eines Jah­res erfol­gen, unter Ein­hal­tung einer drei­mo­na­ti­gen Kün­di­gungs­frist. Nach Ablauf eines Jah­res kann die Kün­di­gung immer am Monats­en­de unter Ein­hal­tung der Kün­di­gungs­frist erfolgen.

Mei­ne mon­al­ti­che Vor­schrei­bung wur­de erhöht! Wor­an kann das liegen? 

Hier­für gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Anpas­sung auf­grund der Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung. Je nach­dem kann Auf­grund der Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung die Vor­schrei­bung erhöht oder ver­rin­gert werden.
  • Auf­grund der miet­ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­rung ist der Haupt­miet­zins ggf. wert­ge­si­chert. Bei Errei­chen des ver­ein­bar­ten Schwel­len­wer­tes führt dies zu einer Anpas­sung des Hauptmietzinses.
Darf ich Ände­run­gen am Miet­ge­gen­stand vornehmen? 

Nor­ma­le Ände­run­gen wie z.B. strei­chen von Wän­den, Mon­ta­ge von Rega­len, Käs­ten, bzw. allen Ände­run­gen die nach Been­di­gung des Ver­trags­ver­hält­nis­ses wie­der in den Ursprungs­zu­stand zurück­ge­stellt wer­den kön­nen, bedür­fen kei­ner Genehmigung.

Wesent­li­che Ände­run­gen an der ange­mie­te­ten Ein­heit müs­sen immer vom Ver­mie­ter geneh­migt wer­den. Am bes­ten Sie kon­tak­tie­ren Ihre Haus­ver­wal­tung um Ihr Vor­ha­ben vor­ab zu besprechen.

Darf ich mei­ne Woh­nung untervermieten? 

Grund­sätz­lich soll­te eine Unter­ver­mie­tung, ob ent­gelt­lich oder unent­gelt­lich, ver­trag­lich gere­gelt sein. Das heißt, ein Blick in den Miet­ver­trag soll­te Klar­heit bringen. 

Soll­te dazu kei­ne Rege­lung in Ihrem Miet­ver­trag nie­der­ge­schrie­ben sein, kon­tak­tie­ren Sie bit­te Ihre Hausverwaltung.

Darf ich Haus­tie­re halten? 

Dies soll­te im Miet­ver­trag gere­gelt sein. Falls dies nicht im Miet­ver­trag gere­gelt ist, soll­te der Ver­mie­ter die Haus­tier­hal­tung schrift­lich genehmigen.

Betriebs- & Heizkosten 

Wie erfolgt die Auf­tei­lung der Betriebs­kos­ten bei Wohnungseigentümern? 

Nach dem Woh­nungs­ei­gen­tums­ge­setz erfolgt die Ver­rech­nung der Auf­wen­dun­gen nach Nutz­wer­ten. Eine abwei­chen­de Auf­tei­lung der Auf­wen­dun­gen kann im Woh­nungs­ei­gen­tums­ver­trag oder schrift­lich unter allen Mit­ei­gen­tü­mern ver­ein­bart werden.

Wie erfolgt die Auf­tei­lung der Betriebs­kos­ten bei Mietern? 

Die Betriebs­kos­ten wer­den in Miets­häu­sern nach Nutz­flä­che ver­rech­net. Soll­te am gegen­ständ­li­chen Haus Woh­nungs­ei­gen­tum begrün­det sein, kann die Ver­rech­nung auch gemäß Grund­buch­an­tei­len erfol­gen, soll­te dies ver­trag­lich so gere­gelt sein.

War­um bekom­me ich für einen PKW-Stell­platz eine eige­ne Vor­schrei­bung und Betriebskostenabrechnung? 

Da auch ein PKW-Stell­platz (frei­er Stell­platz, Gara­ge oder Tief­ga­ra­gen­stell­platz) als eigen­stän­di­ges Woh­nungs­ei­gen­tums­ob­jekt anzu­se­hen ist und die­ser auch lt. Pari­fi­zie­rung und Grund­buch eige­ne Antei­le besitzt, sind dafür auch monat­lich Betriebs­kos­ten und eine Zufüh­rung zur Rück­la­ge zu bezah­len. Die Betriebs­kos­ten wer­den anders als bei zu Wohn­zwe­cken genutz­ten Ein­hei­ten mit 20% USt. ver­rech­net, wes­halb auch eine eige­ne Vor­schrei­bung und Abrech­nung erfolgt.

Was ist eine Rück­la­ge und für was braucht man diese? 

Für jede Lie­gen­schaft muss die Haus­ver­wal­tung eine ange­mes­se­ne Rück­la­ge bil­den. Die Rück­la­ge kann pri­mär dann ver­wen­det wer­den, wenn es zu hohen, nicht jähr­lich wie­der­keh­ren­den Aus­la­gen, insb. für gro­ße Erhal­tungs- und Ver­bes­se­rungs­ar­bei­ten kommt (z.B. Repa­ra­tur Dach, Fas­sa­de, etc.).

Wie kann Ein­sicht in die Bele­ge genom­men werden? 

Nach vor­he­ri­ger Ter­min­ver­ein­ba­rung kön­nen Sie ger­ne die Ori­gi­nal­be­le­ge in unse­rem Büro einsehen.

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